Amtsgericht Potsdam (Hauptgebäude)

Das Hauptgebäude des Amtsgerichts Potsdam in der Hegelallee.

Das Amtsgericht Potsdam wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig und ist auch für Mahnverfahren zuständig. Es übernimmt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, Familienstreitfälle, Zwangsvollstreckungen und Nachlassangelegenheiten. Außerdem ist es für Strafsachen zuständig, in denen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht ist dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel untergeordnet, an die Beschwerden oder Berufungen zu den Entscheidungen des Amtsgerichts zu richten sind.

Im Hauptgebäude des Amtsgerichts Potsdam in der Hegelallee befinden sich der Bürgerservice, das Grundbuchamt sowie die Kammern für Zivil-, Straf- und Mahnsachen sowie die Verwaltung.

Hegelallee 8
14467 Potsdam

(0331) 2875-0
(0331) 292748

E-Mail:
Homepage: www.amtsgericht-potsdam.de

Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do.: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr
Di.: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr