Andreas Aßmann
Jägerallee 37 i
14469 Potsdam
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Seit 1990 bin ich mit meinem eigenen Büro in Potsdam vertreten. In den Jahren von 1995 bis 2002 war ich ausschliesslich als Rechtsanwalt bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht mit Kanzleisitz in Brandenburg an der Havel zugelassen und dort in Rechtsmittelverfahren gegen erstinstanzliche Urteile der Amts- und Landgerichte des Landes Brandenburg tätig. Mit Wirkung ab dem 01.07.2002 hat der Gesetzgeber für Rechtsanwälte die Möglichkeit geschaffen, sowohl bei den Landgerichten als auch den Oberlandesgerichten zugelassen zu sein. Seither ist der Kanzleisitz wieder Potsdam. Meine Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen im:
- Miet- und Pachtrecht
- Arbeitsrecht
- Werkvertragsrecht
- Verkehrs(unfall)recht
- und im Strafrecht