Brandenburgische Freundschaftsgesellschaft e.V.

 
 

Heinrich-Mann-Allee 105A
14473 Potsdam

Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
E-Mail:
www.brandenburgische-freundschaftsgesellschaft.de
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Vorstellung:

 

 

Die Brandenburgische Freundschaftsgesellschaft wurde am 10. November 1990 gegründet und am 13. März 1991 im Vereinsregister beim Kreisgericht Potsdam eingetragen. Sie ging aus den ehemaligen Bezirksorganisationen Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus der Gesellschaft für Deutsch- Sowjetische Freundschaft hervor. Die Gesellschaft für deutsch- sowjetische Freundschaft und ihre Nachfolgeorganisationen sind heute aufgelöst und werden durch selbstständige Landesgesellschaften vertreten. Die Brandenburgische Freundschaftsgesellschaft arbeitet ebenso wie die Gesellschaften der anderen Bundesländer, auf der Grundlage des am 9.November 1990 zwischen der BRD und der UdSSR abgeschlossenen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit. Hierzu sind auch die Städtepartnerschaften einzuordnen. Zu den Hauptaufgaben der Brandenburgischen Freundschaftsgesellschaft gehören: 1.Förderung persönlicher Kontakte, vor allem gestützt auf Freunde, die persönliche Verbindungen knüpfen, die in der Sowjetunion studierten oder dort Verwandte haben. Sehr enge Verbindungen werden mit der „Gesellschaft für Freundschaft und kulturelle Verbindungen mit dem Ausland“ in Minsk gepflegt. 2.Wachhalten des historischen Gewissens 3.Ausgestaltung von Städtepartnerschaften durch die Förderung der wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen. Auch der Schüler- und Jugendaustausch gehört zu den Aufgaben der Gesellschaft. 1991/92 verbrachten Kinder aus der Region Tschernobyl mehrere Wochen zur Erholung in Brandenburg. Seit 1994 führt die Brandenburgische Freundschaftsgesellschaft einen Austausch mit ihrem Partner in Minsk, der Weißrussischen Stiftung „Wir den Kindern“ durch. Mitgliedschaft: Mitglieder der Brandenburgischen Freundschaftsgesellschaft können deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Staaten ab dem 14. Lebensjahr sowie juristische Person werden. (SR)