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Die Oberfinanzdirektionen (OFD) bilden die Mittelinstanz der Bundesfinanzverwaltung mit dem Dienstzweig Bundeszollverwaltung.
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert mit dem Bundesministerium der Finanzen an der Spitze. Als Mittelbehörden sind bei acht Oberfinanzdirektionen Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen unter Leitung eines Finanzpräsidenten eingerichtet. Diese koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden. Dies sind derzeit 44 Hauptzollämter, 287 Zollämter und 28 Zollkommissariate.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen haben folgende Aufgaben:
Vorbereiten, Festlegen und Ausführen von Aufgaben aus den Bereichen Organisation, Personal und Haushalt;
Vorbereiten allgemeiner Dienstanweisungen für die Hauptzollämter; Verwaltungsbehörden nach dem Außenwirtschafts- und Marktordnungsrecht.
Grundsätzlich sind jeder OFD eine Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bzw. eine Lehranstalt angegliedert. Daneben sind nach Bedarf einzelnen Oberfinanzdirektionen Zollschulen, Zollhundeschulen und Zentralstellen zur Wahrnehmung spezieller Aufgaben für das gesamte Bundesgebiet (z.B. Zentralstelle für Zollkontingente, Ausfuhrerstattung etc.) angegliedert.