Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel u. Gaststätten
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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) ist die gesetzliche Unfallversicherung für über 3 Millionen Versicherte in rund 390.000 Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Tabakindustrie, von Schaustellern und Zirkussen. Alle Mitarbeiter und Unternehmer dieser Betriebe sind bei der BGN pflichtversichert. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten sie Leistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft, beispielsweise: ärztliche Behandlung, Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes. Darüberhinaus ist auch für die finanzielle Absicherung gesorgt. So zahlt die BGN z. B. während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit das sogenannte Verletztengeld. (Quelle: bgn.de)