Bundesverband Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI)

 
 

Frau Gesine Wilke, Geschäftsführerin des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden

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Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in

Ähnlich wie bei Handwerksberufen, bei denen der Meistergrad dem des Gesellen folgt, hat man mit der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten noch nicht die letzte Stufe der Qualifikation erreicht. So können sich Verwaltungsfachangestellte, aber auch Absolvent/-innen eines Verwaltungslehrganges I zur/zum Verwaltungsfachwirt*in weiterqualifizieren.

 

Dieser höhere Abschluss beinhaltet zum einen die Vertiefung der bei der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Verwaltungslehrgang I erworbenen rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Inhalte. Zum anderen werden Themen aus den Bereichen Organisation, Personalwirtschaft, Information und Kommunikation behandelt. Ziel dabei ist, die Absolventen/-innen gezielt auf höherwertige Tätigkeiten in den Verwaltungen vorzubereiten.

 

Was die Lehrinhalte und die Prüfungen anbetrifft, so hat der Bundesverband der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) bei seiner Bundestagung in Bremen im Jahr 2017 den „Kompetenz-Rahmenplan für Aufstiegslehrgänge in der öffentlichen Verwaltung – Verwaltungsfachwirte und Verwaltungslehrgänge II“ verabschiedet, in dem bundesweite Mindeststandards festlegt sind. Diesen Mindeststandards zufolge beinhaltet die Fortbildung drei große Kompetenzziele: Methoden- und Sozialkompetenzen, rechts- und politikbezogene Kompetenzen sowie wirtschaftliche und Verwaltungsmanagement-Kompetenzen. Der Mindestumfang beträgt 1.200 Stunden, wovon mindestens 800 auf Präsenz-Lehrveranstaltungsstunden entfallen sollen. Die Aufstiegsfortbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung, die aus mindestens vier Klausuren besteht, einer schriftlichen Hausarbeit nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten sowie einer mündlichen Prüfung ab.

 

Die Einsatzgebiete von Verwaltungsfachwirten/-innen bewegen sich zum Beispiel auf kommunaler Ebene in etwa im Bereich der Ebene der Sachgebietsleitung bis hin zur Abteilungsleitung, unter Umständen auch zur Amtsleitung (vergleichbar mit dem gehobenen Verwaltungsdienst der Beamtenlaufbahnen). Wer später einmal ein kommunalpolitisches Amt anstrebt, für den erhöhen sich die beruflichen Chancen mit einem erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in ebenfalls, zumindest was die Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen fachlichen Qualifikation anbetrifft. Aber auch der Zugang zu einer späteren akademischen Laufbahn ist möglich: So bieten einzelne Hochschulen in Deutschland bereits die Möglichkeit an, nach dem erfolgreichen Absolvieren einer Aufnahmeprüfung direkt in einen Master-Studiengang einzusteigen.

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Beamtenausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst

Eine weitere Möglichkeit eröffnet der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn im mittleren Verwaltungsdienst. Dieser dauert in der Regel zwei bis zweieinhalb Jahre. In dieser Zeit sind sowohl praktische als auch theoretische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren. Während erste in der jeweiligen Landes- oder Kommunalverwaltung durchgeführt werden, findet die Vermittlung der Theorie in einer Verwaltungsschule oder einem Studieninstitut statt. Am Ende des Vorbereitungsdienstes ist eine so genannte Laufbahnprüfung zu absolvieren. Die Lehrinhalte sind in etwa mit denen der Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vergleichbar, auch der spätere Einsatzbereich. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die auf ein späteres Arbeitsverhältnis abzielt. Vielmehr befähigen Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung zum Einstieg in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

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Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Wer in der öffentlichen Verwaltung arbeiten möchte (also zum Beispiel bei einer Behörde des Bundes, des Landes oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Landkreisverwaltung), für den erschließt sich dieser Weg u. a. über eine dreijährige Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

 

Die Ausbildung ist ähnlich gegliedert, wie beispielsweise bei einem Handwerksberuf: Sowohl Theorie als auch Praxis werden hier gelehrt und praktisch angewendet. Allerdings unterscheidet sich die Ausbildung im Vergleich zu vielen Berufen der privaten Wirtschaft dadurch, dass neben der Ausbildung in der Berufsschule und in der ausbildenden Verwaltung noch dienstbegleitende Unterweisungen stattfinden, die in Verwaltungsschulen und Studieninstituten erfolgen und die obligatorisch sind. Letzte stellt das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis dar, d. h. hier wird zum einen das theoretische Wissen mittels erfahrener Fachleute aus der Praxis anhand von praktischen Fällen geübt. Zum anderen erfolgt aber auch die Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen durch hauptamtliche Dozenten/-innen und Lehrkräfte. Auf Grund dieser Dreiteilung handelt es sich hierbei eigentlich um eine „triale Ausbildung“. In manchen Bundesländern übernehmen die Verwaltungsschulen und Studieninstitute neben den dienstbegleitenden Unterweisungen noch ganz oder zum Teil den Berufsschulunterricht.

 

Die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beinhaltet ein breites Feld an Ausbildungsinhalten und zählt auf Grund ihres umfassenden theoretischen Unterbaus zu den anspruchsvollsten Ausbildungen in Deutschland. Unterrichtet werden Rechtsfächer, wie beispielsweise Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht oder Sozialrecht, finanzwirtschaftliche Lehrfächer, wie zum Beispiel Haushaltswesen oder Rechnungswesen, sowie Bereiche, die der internen Verwaltungsorganisation gewidmet sind, wie beispielsweise Arbeitsorganisation. Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Sowohl eine Zwischen- als auch eine Abschlussprüfung sind zu absolvieren, wobei sich letzte in vier schriftliche Prüfungsleistungen (Klausuren) und eine fachpraktische Prüfung gliedert.

 

Spätere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich in allen Bereichen, in denen Sachbearbeiter/-innen für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung spricht man hier von der Ebene des „mittleren Verwaltungsdiensts". Eine solche Verwaltungskraft kann zum Beispiel tätig sein in einem Bürgerbüro einer Stadt, in einem Ordnungsamt einer Gemeinde oder in einem Sozialamt eines Landkreises. Möglich ist ebenso der Einsatz im Bereich von Querschnittsaufgaben: z. B. als Sachbearbeiter/-in im Personalamt, in der Finanzabteilung oder im Bereich der Organisationsverwaltung. Auf Grund ihrer generalistischen Ausbildung können Verwaltungsfachangestellte aber auch in weniger typischen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. So zum Beispiel als Sachbearbeiter/-in in einer Volkshochschule, als Servicekraft einer städtischen Tourist-Information oder aber als Mitarbeiter/-in im Bereich der Wirtschaftsförderung.

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Kaufmann für Büromanagement, Bereich öffentliche Verwaltung

Dieser Ausbildungsberuf existiert erst seit dem Jahre 2014. Er vereint die Berufe "Bürokaufmann", "Kaufmann für Bürokommunikation" und "Fachangestellter für Bürokommunikation". Für die öffentliche Verwaltung wurden ein paar Modifikationen vorgenommen. Letztendlich bietet er Absolventen/-innen aber die gleichen Chancen, sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelehrt werden kaufmännische Inhalte, wie beispielsweise bürowirtschaftliche Abläufe oder kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Zusätzlich werden Wahlqualifikationen angeboten, die der jeweiligen Verwaltung die Möglichkeit geben, bei der Qualifizierung der Auszubildenden gewisse Schwerpunkte zu setzen: im Bereich der öffentlichen Verwaltung können das beispielsweise die Bereiche "Verwaltung und Recht" oder "öffentliche Finanzwirtschaft" sein. Einen dritten Schwerpunkt bilden Lernfelder mit einem übergreifenden Charakter, zu denen "Qualitätsorientierung", "wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln" oder "Kooperation und Teamgeist" zählen.

 

Die Einsatzgebiete der Kaufleute für Büromanagement bewegen sich auf Ebene der Sachbearbeiter/-innen. Dort werden sie in Bereichen eingesetzt, in denen es weniger um die Anwendung von Rechtsnormen geht (z. B. Prüfung eines Antrags auf Sozialhilfe), sondern eher organisatorische oder kaufmännische Fertigkeiten gefragt sind.

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Verwaltungslehrgang I

Während die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten auf dem Berufsbildungsgesetz basiert und eine vollständige Berufsausbildung darstellt, handelt es sich beim Verwaltungslehrgang I um eine berufliche Anpassungsfortbildung, die sich an Personen richtet, die bereits über eine fachfremde Ausbildung verfügen und als beruflich Quereinsteigende eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung aufgenommen haben bzw. aufnehmen wollen.

 

Rechtlich basiert der Verwaltungslehrgang I (wie übrigens auch der Verwaltungslehrgang II) auf dem Tarifrecht. Gemäß dem derzeitigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Verweis auf die Vergütungsvorschriften des Vorgängervertrages Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) müssen Beschäftigte in der Mehrzahl der Bundesländer einen Lehrgang absolviert haben, der mit einer ersten Angestelltenprüfung abschließt, um ab Entgeltgruppe 5 TVöD eingestuft werden zu können (s. Ziffer 7 Abs. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung, früher Anlage 3 zu § 25 BAT).

 

Die Inhalte dieses Lehrganges entsprechen im Wesentlichen denen der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Die Abschlussprüfung gliedert sich ähnlich wie die der Verwaltungsfachangestellten – die Ausgestaltung variiert von Bundesland zu Bundesland geringfügig.

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Verwaltungslehrgang II

Der Verwaltungslehrgang II ist vergleichbar mit der Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in. Im Gegensatz zu diesem hat dieser jedoch seine Grundlage nicht im Berufsbildungsgesetz, sondern im Tarifrecht. Ähnlich wie bei einer Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 TVöD müssen gemäß dem derzeitigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Verweis auf die Vergütungsvorschriften des Vorgängervertrages Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Beschäftigte in der Mehrzahl der Bundesländer einen Lehrgang absolviert haben, der mit einer zweiten Angestelltenprüfung abschließt, um ab Entgeltgruppe 9b TVöD eingestuft werden zu können (s. Ziffer 7 Abs. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung, früher Anlage 3 zu § 25 BAT).

 

Der vom Bundesverband der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) im Jahr 2017 verabschiedete Rahmenlehrplan richtet sich auch an diese Aufstiegsfortbildungen. Die oben bereits genannten Mindeststandards gelten somit auch für diesen Lehrgang.

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Vorbereitungslehrgänge auf die Teilnahme an der sog. „Externen“-Prüfung Verwaltungsfachangestellte/-

Eine weitere Möglichkeit für Personen, die als Quereinsteiger eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung auf Landes- oder Kommunalebene aufnehmen möchten, stellt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang dar, der auf eine so genannte „Externen“-Prüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vorbereitet. Diesen bieten einige Verwaltungsschulen und Studieninstitute an. Dabei entsprechen die Lehrgangsinhalte denen des Ausbildungsberufs. Nach Abschluss des Lehrgangs folgt die gleiche Abschlussprüfung wie bei der Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.

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